Appellaktion an Bundesrat
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Resolution: CO2-Endlagerung verhindern Die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz fordert von der Bundesregierung im zukünftigen CCS-Gesetz festzulegen, dass in Deutschland keine Speicherstätten für CO2 zugelassen werden. Im April 2009 wurde eine neue Richtlinie der Europäischen Union zur geologischen Speicherung von Kohlendioxid verabschiedet. Diese muss nun in Deutschland umgesetzt werden. Immer wieder wird die Richtlinie in der Öffentlichkeit durch die Industrie so interpretiert, dass sie die Endlagerung von CO2 im Untergrund vorschreibt. Gerade in Deutschland wird diese sehr risikoreiche Technologie der unterirdischen CO2-Speicherung vorangetrieben, um weiterhin Kohlekraftwerke bauen zu können. Schon im Vorgriff auf ein Gesetz, das die Speicherung in Deutschland zulässt, wurden von Vattenfall und RWE Fördermittel für die Erprobung von CCS (Carbon Capture and Storage, bzw. CO2-Abscheidung und Speicherung) bei der EU beantragt. In Artikel 4 der EU-Richtlinie über die geologische Speicherung von Kohlendioxid ist jedoch festgelegt: „Die Mitgliedsstaaten behalten das Recht, die Gebiete zu bestimmen, aus denen gemäß dieser Richtlinie Speicherstätten ausgewählt werden können. Dazu gehört auch das Recht der Mitgliedsstaaten, keinerlei Speicherung auf Teilen oder auf der Gesamtheit ihres Hoheitsgebietes zuzulassen.“ Die Mitgliederversammlung stellt fest:
Münster, den 17. 04. 2010 |